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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2019 - L 10 SB 111/17   

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https://dejure.org/2019,12332
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2019 - L 10 SB 111/17 (https://dejure.org/2019,12332)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.04.2019 - L 10 SB 111/17 (https://dejure.org/2019,12332)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. April 2019 - L 10 SB 111/17 (https://dejure.org/2019,12332)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.11.2005 - B 9a SB 1/05 R

    Schwerbehindertenrecht - Hörsprachschädigung - Hilflosigkeit - Merkzeichen H -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2019 - L 10 SB 111/17
    Bei den gemäß § 33b Abs. 6 EStG zu berücksichtigenden Verrichtungen handelt es sich um solche, die im Ablauf eines jeden Tages unmittelbar zur Wartung, Pflege und Befriedigung wesentlicher Bedürfnisse des Betroffenen gehören sowie häufig und regelmäßig wiederkehren (BSG, Urteil vom 24. November 2005, B 9a SB 1/05 R, SozR 4-3250 § 69 Nr. 3).

    Hinzu kommen nach der Rechtsprechung des BSG jene Verrichtungen, die in den Bereichen der psychischen Erholung, geistigen Anregung und der Kommunikation (hier insbesondere Sehen, Hören, Sprechen und Fähigkeit zu Interaktionen) anfallen, während Verrichtungen im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung nicht eingeschlossen sind (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O.).

    Hinsichtlich des Ausmaßes des in § 33b EStG angesprochenen Hilfebedarfs in Bezug auf die genannten Verrichtungen ist davon auszugehen, dass die tatbestandlich vorausgesetzte "Reihe von Verrichtungen" regelmäßig erst angenommen werden kann, wenn es sich um mindestens drei Verrichtungen handelt, die einen Hilfebedarf in erheblichem Umfang erforderlich machen (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O.).

    Mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben in der sozialen Pflegeversicherung hält es das BSG für sachgerecht, die Erheblichkeit des Hilfebedarfs in erster Linie nach dem täglichen Zeitaufwand für erforderliche Betreuungsleistungen zu beurteilen (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O.).

    Daraus ergibt sich jedoch nicht schon, dass bei einem Überschreiten dieser Mindestgrenze in jedem Fall Hilflosigkeit zu bejahen ist; vielmehr ist ein täglicher Zeitaufwand - für sich genommen - erst dann als hinreichend erheblich anzusehen, wenn dieser mindestens zwei Stunden erreicht (BSG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O.).

    Diese typisierenden Grundsätze gelten auch bei der Beurteilung, welche Bedeutung dem Kommunikationsdefizit zukommt und ob bei kommunikationsbezogenen Verrichtungen in erheblichem Umfang fremde Hilfe erforderlich wird (BSG, Urteil vom 24. November 2005, a.a.O.).

  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 10/96

    Heilungsbewährung nach einem Herzinfarkt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2019 - L 10 SB 111/17
    Daher bezieht sich die Prüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids des Beklagten vom 10. Juli 2015 (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 13. August 1997, Az.: 9 RVs 10/96, SozR 3-3870 § 4 Nr. 21).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 13 SB 89/16

    Schwerbehindertenrecht - Entziehung eines Merkzeichens - Aufhebung des "falschen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2019 - L 10 SB 111/17
    Die Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes muss in Anbetracht der Klarstellungs- und Warnfunktion gegenüber dem Adressaten, dem deutlich gemacht werden soll, dass in seine Rechte eingegriffen wird, ausdrücklich und unmissverständlich erfolgen (LSG Niedersachsen Bremen Urteil vom 25. Mai 2016 - L 13 SB 86/14; Urteil vom 26. September 2018 - L 13 SB 89/16 insoweit veröffentlicht in juris auch zum Nachstehenden; vgl. dazu auch Steinwedel in jurisPR-SozR 6/2019 Anm. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2018 - L 5 SB 128/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2019 - L 10 SB 111/17
    Stattdessen ist jeweils zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens H nach allgemeinen Maßstäben (vgl. Teil A Nr. 4 VMG) zu bejahen sind (vgl. zum Folgenden schon LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 4. Dezember 2018 - L 5 SB 128/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2016 - L 13 SB 86/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2019 - L 10 SB 111/17
    Die Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsaktes muss in Anbetracht der Klarstellungs- und Warnfunktion gegenüber dem Adressaten, dem deutlich gemacht werden soll, dass in seine Rechte eingegriffen wird, ausdrücklich und unmissverständlich erfolgen (LSG Niedersachsen Bremen Urteil vom 25. Mai 2016 - L 13 SB 86/14; Urteil vom 26. September 2018 - L 13 SB 89/16 insoweit veröffentlicht in juris auch zum Nachstehenden; vgl. dazu auch Steinwedel in jurisPR-SozR 6/2019 Anm. 2).
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